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   VerfGH Sachsen, 23.05.2013 - 82-IV-12   

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https://dejure.org/2013,45162
VerfGH Sachsen, 23.05.2013 - 82-IV-12 (https://dejure.org/2013,45162)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23.05.2013 - 82-IV-12 (https://dejure.org/2013,45162)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23. Mai 2013 - 82-IV-12 (https://dejure.org/2013,45162)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Prüfungskompetenz des SächsVerfGH aufgrund letztinstanzlicher Entscheidung des Bundesgerichtshofes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • VerfGH Bayern, 15.09.2009 - 122-VI-08

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliches Berufungsurteil bei Nichtzulassung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2013 - 82-IV-12
    b) Verwirft der Bundesgerichtshof eine statthafte Rechtsbeschwerde als unzulässig mit der Begründung, die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordere die Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts nicht, so bestätigt er damit - ebenso wie im Rahmen einer Entscheidung über eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2004, BGHZ 159, 135 [139 f.] ; SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 123-IV-10; BayVerfGH, Beschluss vom 15. September 2009, NVwZ-RR 2010, 132 ff.) - nach sachlicher Prüfung des angegriffenen Beschlusses, dass dieser Beschluss nicht auf einer Verletzung des Willkürverbots oder auf einer Verletzung von Verfahrensgrundrechten des Betroffenen beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2010 - XII ZB 176/09; Beschluss vom 25. März 2010 - V ZB 159/09; Beschluss vom 11. Mai 2004 - XI ZB 39/03).

    Die Beschwerdeführerin hat es vor Anrufung des Verfassungsgerichtshofs versäumt, mögliche und auszuschöpfende fachgerichtliche Hilfe wahrzunehmen, indem sie die Frage der Vereinbarkeit der Entscheidung des Oberlandesgerichts mit dem Willkürverbot in das Rechtsbeschwerdeverfahren einbezieht (SächsVerfGH, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - Vf. 49-IV-11; BayVerfGH, Beschluss vom 15. September 2009, NVwZ-RR 2010, 132 [134]).

  • VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 123-IV-10

    Urteil des OLG durch SächsVerfGH nicht überprüfbar soweit dessen Entscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2013 - 82-IV-12
    b) Verwirft der Bundesgerichtshof eine statthafte Rechtsbeschwerde als unzulässig mit der Begründung, die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordere die Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts nicht, so bestätigt er damit - ebenso wie im Rahmen einer Entscheidung über eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2004, BGHZ 159, 135 [139 f.] ; SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 123-IV-10; BayVerfGH, Beschluss vom 15. September 2009, NVwZ-RR 2010, 132 ff.) - nach sachlicher Prüfung des angegriffenen Beschlusses, dass dieser Beschluss nicht auf einer Verletzung des Willkürverbots oder auf einer Verletzung von Verfahrensgrundrechten des Betroffenen beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2010 - XII ZB 176/09; Beschluss vom 25. März 2010 - V ZB 159/09; Beschluss vom 11. Mai 2004 - XI ZB 39/03).

    Ihre Beschwer gründet damit jedenfalls in diesem Umfang nicht mehr allein auf der Ausübung von Landesstaatsgewalt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 123-IV-10; BayVerfGH, a.a.O.).

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2013 - 82-IV-12
    Daraus folgt auch, dass die Kompetenz des Verfassungsgerichtshofs zur Überprüfung der Entscheidung eines Gerichts des Landes entfällt, soweit sie von einem Bundesgericht überprüft und in der Sache bestätigt wird; denn die mit der landesgerichtlichen Entscheidung verbundene Beschwer beruht dann maßgeblich auf einem Akt der öffentlichen Gewalt des Bundes (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Juli 2012 - Vf. 1-IV-12; Beschluss vom 16. Juni 2005 - Vf. 42-IV-05; BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1997, BVerfGE 96, 345 [371]).
  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2013 - 82-IV-12
    b) Verwirft der Bundesgerichtshof eine statthafte Rechtsbeschwerde als unzulässig mit der Begründung, die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordere die Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts nicht, so bestätigt er damit - ebenso wie im Rahmen einer Entscheidung über eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2004, BGHZ 159, 135 [139 f.] ; SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 123-IV-10; BayVerfGH, Beschluss vom 15. September 2009, NVwZ-RR 2010, 132 ff.) - nach sachlicher Prüfung des angegriffenen Beschlusses, dass dieser Beschluss nicht auf einer Verletzung des Willkürverbots oder auf einer Verletzung von Verfahrensgrundrechten des Betroffenen beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2010 - XII ZB 176/09; Beschluss vom 25. März 2010 - V ZB 159/09; Beschluss vom 11. Mai 2004 - XI ZB 39/03).
  • BGH, 25.03.2010 - V ZB 159/09

    Rechtsbeschwerdezulassung: Anforderungen an die Substanziierung der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2013 - 82-IV-12
    b) Verwirft der Bundesgerichtshof eine statthafte Rechtsbeschwerde als unzulässig mit der Begründung, die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordere die Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts nicht, so bestätigt er damit - ebenso wie im Rahmen einer Entscheidung über eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2004, BGHZ 159, 135 [139 f.] ; SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 123-IV-10; BayVerfGH, Beschluss vom 15. September 2009, NVwZ-RR 2010, 132 ff.) - nach sachlicher Prüfung des angegriffenen Beschlusses, dass dieser Beschluss nicht auf einer Verletzung des Willkürverbots oder auf einer Verletzung von Verfahrensgrundrechten des Betroffenen beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2010 - XII ZB 176/09; Beschluss vom 25. März 2010 - V ZB 159/09; Beschluss vom 11. Mai 2004 - XI ZB 39/03).
  • VerfGH Sachsen, 15.05.2007 - 99-IV-06

    Begründungsanforderungen einer auf einen Verstoß gegen das Willkürverbot

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2013 - 82-IV-12
    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Mai 2007 - Vf. 99-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 20.07.2012 - 1-IV-12
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2013 - 82-IV-12
    Daraus folgt auch, dass die Kompetenz des Verfassungsgerichtshofs zur Überprüfung der Entscheidung eines Gerichts des Landes entfällt, soweit sie von einem Bundesgericht überprüft und in der Sache bestätigt wird; denn die mit der landesgerichtlichen Entscheidung verbundene Beschwer beruht dann maßgeblich auf einem Akt der öffentlichen Gewalt des Bundes (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Juli 2012 - Vf. 1-IV-12; Beschluss vom 16. Juni 2005 - Vf. 42-IV-05; BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1997, BVerfGE 96, 345 [371]).
  • BGH, 21.04.2010 - XII ZB 176/09

    Unterhaltsstufenklage: Beschwerdewert nach einer Verurteilung zur

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2013 - 82-IV-12
    b) Verwirft der Bundesgerichtshof eine statthafte Rechtsbeschwerde als unzulässig mit der Begründung, die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordere die Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts nicht, so bestätigt er damit - ebenso wie im Rahmen einer Entscheidung über eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2004, BGHZ 159, 135 [139 f.] ; SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 123-IV-10; BayVerfGH, Beschluss vom 15. September 2009, NVwZ-RR 2010, 132 ff.) - nach sachlicher Prüfung des angegriffenen Beschlusses, dass dieser Beschluss nicht auf einer Verletzung des Willkürverbots oder auf einer Verletzung von Verfahrensgrundrechten des Betroffenen beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2010 - XII ZB 176/09; Beschluss vom 25. März 2010 - V ZB 159/09; Beschluss vom 11. Mai 2004 - XI ZB 39/03).
  • VerfGH Sachsen, 08.12.2011 - 49-IV-11
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2013 - 82-IV-12
    Die Beschwerdeführerin hat es vor Anrufung des Verfassungsgerichtshofs versäumt, mögliche und auszuschöpfende fachgerichtliche Hilfe wahrzunehmen, indem sie die Frage der Vereinbarkeit der Entscheidung des Oberlandesgerichts mit dem Willkürverbot in das Rechtsbeschwerdeverfahren einbezieht (SächsVerfGH, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - Vf. 49-IV-11; BayVerfGH, Beschluss vom 15. September 2009, NVwZ-RR 2010, 132 [134]).
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 42-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2013 - 82-IV-12
    Daraus folgt auch, dass die Kompetenz des Verfassungsgerichtshofs zur Überprüfung der Entscheidung eines Gerichts des Landes entfällt, soweit sie von einem Bundesgericht überprüft und in der Sache bestätigt wird; denn die mit der landesgerichtlichen Entscheidung verbundene Beschwer beruht dann maßgeblich auf einem Akt der öffentlichen Gewalt des Bundes (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Juli 2012 - Vf. 1-IV-12; Beschluss vom 16. Juni 2005 - Vf. 42-IV-05; BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1997, BVerfGE 96, 345 [371]).
  • VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 57-IV-21

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen nicht mehr gegebener Zuständigkeit

    Beschluss vom 23. Mai 2013 - Vf. 82-IV-12; Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 123-IV10).
  • VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 187-IV-20
    Die Beschwer des Beschwerdeführers gründet damit nicht mehr allein auf der Ausübung von Landesstaatsgewalt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2013 - Vf. 82-IV-12; Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 123-IV-10).
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 44-IV-18

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des

    Ihre Beschwer gründet damit nicht mehr allein auf der Ausübung von Landesstaatsgewalt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2013 - Vf. 82-IV-12; BayVerfGH, Beschluss vom 15. November 2009, NVwZ-RR 2010, 132 ff.).
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